Der erste Band der Edition Eigentümer-Wissen behandelt das Thema „Rauchwarnmelderpflicht in Berlin und Brandenburg“. Auf dieser Website werden aktuelle Informationen ergänzt.
Tipps für Vermieter
Vermieter können die Kosten für Einbau und Wartung an die Mieter abwälzen.
Tipps für das WEG
Die Rauchwarnmelderpflicht ist eine Aufgabe für die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Mustertexte für Ihre Arbeit
Hier finden Sie Mustertexte aus dem 11. Kapitel des Buches als Word-Dateien zum Download für Ihre Arbeit in der Praxis.
Den richtigen Nerv getroffen
Buchautor und Landesverbandsvorsitzender von Haus & Grund Berlin Dr. Carsten Brückner über das Thema „Rauchwarnmelderpflicht“
Umlagefähige Betriebskosten
Durch die Anschaffung und Unterhaltung von Rauchwarnmeldern kommen auf den Vermieter weitere Kosten zu. Teilweise können sie an den Mieter weitergegeben werden – insbesondere die Kosten der Wartung der Rauchwarnmelder.
Die Bauordnungen
Die novellierten Bauordnungen der Länder Berlin und Brandenburg sind in Kraft. Mehr Informationen bei den Verwaltungen.
Mangelanzeige
Es ist aus Sicht des Eigentümers sinnvoll, mittels eines Formblatts und erläuternden Hinweisen dem Mieter die Möglichkeit an die Hand zu geben, den (vermeintlichen) Mangel so exakt wie möglich zu beschreiben. Ein Online-Formular erleichtert zusätzlich die Bearbeitung in der Praxis.
Zeitnah ausstatten!
Ist es sinnvoll, mit der Ausstattung bis zum Ende der Übergangsfrist zu warten? Nein – es sprechen viele Argumente für einen frühzeitigen Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen.