Teil dieser Information ist das Muster eines Anschreibens an den Wohnraummieter zur vorläufigen reduzierten Entgegennahme der bislang vereinbarten Miete. Eine solche Erklärung wird zum 22. November 2020 notwendig, wenn die vom Vermieter vorzunehmende Berechnung ergibt, dass die aktuelle Miete über der Grenze des § 5 MietenWoG Bln liegt. Die Entgegennahme und das Fordern eines über der Grenze des § 5 MietenWoG Bln liegenden Betrags (sogenannte „überhöhte Miete“) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden. Eine Miete gilt als überhöht, soweit sie die nach Berücksichtigung der Wohnlage bestimmte Mietobergrenze aus den §§ 6 oder 7 Absatz 1 um mehr als 20 Prozent überschreitet und nicht nach § 8 genehmigt ist. Mieten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (23. Februar 2020) bereits vereinbart waren, müssen daher auf ihre zulässige Höhe hin überprüft werden. Diese Information ermöglicht den richtigen Umgang mit diesem notwendigen Verwaltungsvorgang. Bis auf das Schreiben an den Mieter (Seite 3) sind die Inhalte dieser Information ausschließlich für den Vermieter bestimmt und dürfen nicht an den Mieter weitergegeben werden.
Im PDF-Download:
- Obenstehender Text
- Beispiel einer Miethöheberechnung mit Erläuterungen
- zusätzliche Materialien
- Musterblatt für Berechnung
- Muster: Schreiben an Mieter
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- Muster: Schreiben an Mieter
Muster: Schreiben an Mieter
Sehr geehrte/r ……………………….
das MietenWoG Bln verbietet die Entgegennahme einer höheren als nach den §§ 3 bis 7 MietenWoG Bln zulässigen Miete.
Wie Ihnen sicherlich aus der Presse bekannt ist, werden die einzelnen Regelungen des MietenWoG Bln auf ihre Rechtmäßigkeit hin von den Gerichten überprüft. Es steht daher nicht fest, ob das Verbot wirksam ist oder nicht. Damit ich mich bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit rechtmäßig verhalte, werde ich diejenigen Beträge unserer vereinbarten Nettokaltmiete, die über der ab dem 22.11.2020 zur Entgegennahme erlaubten Höhe liegen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zunächst nicht fordern und nicht annehmen.
Sofern Sie Beträge bereits gezahlt haben, deren Entgegennahme mir nach den §§ 3 bis 7, 11 MietenWoG Bln nicht erlaubt ist, überweise ich diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück.
Bitte zahlen Sie bis auf Weiteres lediglich eine monatliche Nettokaltmiete in Höhe von ………………………. € (Mietbetrag, der sich aus der Berechnung nach § 5 MietenWoG Bln ergibt) zuzüglich der vereinbarten Vorauszahlungen auf die Nebenkosten.
Für den Fall, dass die Gerichte die Regelungen des MietenWoG Bln für nicht rechtmäßig erklären, behalte ich mir hiermit ausdrücklich vor, die von mir zunächst nicht angenommenen und/oder Ihnen zunächst zurückgezahlten Beträge nach- bzw. zurückzufordern. Bitte berücksichtigen Sie dies beim Umgang mit den zunächst bei Ihnen verbleibenden Beträgen.
Dieses Schreiben stellt kein Anerkenntnis einer bestimmten Rechtslage und keinen Verzicht auf die mir nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zustehenden Forderungen dar.
Mit freundlichen Grüßen
……………………….