MietenWoG Bln erschienen und ab 23.02.2020 in Kraft
Am 22. Februar 2020 ist das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht worden und damit zum 23. Februar 2020 in Kraft getreten.
Der endgültige Gesetzestext steht als PDF zur Verfügung.
Senatsverwaltung bleibt Ausführungsbestimmungen schuldig
Die Rechtsverordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit den Ausführungsbestimmungen liegt allerdings noch nicht vor, obwohl nach dem Gesetz die bußgeldbewehrten Fristen ab 23. Februar zu laufen beginnen.
Vorsicht bei Informationen und Mustern des Senats
Auf mietendeckel.berlin.de bietet die Senatsverwaltung Informationen für Vermieter und Mieter an. Vermieter sollten diese Informationen mit größter Vorsicht zur Kenntnis nehmen, weil der Senat erklärtermaßen einseitig Mieter-Interessen zu vertreten beabsichtigt.
Von der Verwendung der Musterschreiben für Vermieter ist abzuraten; die Senatsverwaltung selbst übernimmt für deren „Vollständigkeit und Richtigkeit … keine Gewähr“! Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Vermieter gerade durch den Gebrauch dieser Musterschreiben womöglich eine Ordnungswidrigkeit begehen, die von der gleichen Senatsverwaltung dann mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Eigentümer-Wissen wird eigene Musterschreiben veröffentlichen.