Die Coronakrise hat die Beziehung zwischen Vermietern und Gewerbemietern auf die Probe gestellt. Wegen der angeordneten Geschäftsschließungen wurden häufiger Mieten reduziert oder gar nicht gezahlt. Es entstand eine Debatte darum, ob eine solche Schließungsanordnung einen Mietmangel darstelle und damit eine Mietminderung begründe oder ob eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliege, die eine Vertragsanpassung zur Folge haben kann.